Allgemeine Geschäftsbedingungen für objektbezogene Reinigungs- und Inspektionsleistungen mit Drohnentechnik.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Reinigungs-, Inspektions- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen SkyFlyer Drone und seinen Auftraggebern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Annahme eines konkreten Angebots oder den Beginn der Leistungserbringung aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zustande.
3. Leistungsumfang und Einsatzvoraussetzungen
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Drohneneinsätze setzen geeignete Wetter-, Sicherheits-, Zugangs- und Umgebungsbedingungen voraus. Erforderliche luftverkehrsrechtliche Freigaben oder betriebliche Sicherheitsanforderungen werden im Rahmen der Einsatzplanung berücksichtigt. Ergibt die Prüfung, dass ein geplanter Einsatz nicht sicher oder rechtlich zulässig durchgeführt werden kann, kann eine Terminverlegung oder Anpassung des Verfahrens erforderlich sein.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen über Objekt, Zugang, bekannte Gefahrenstellen, sensible Bereiche und vorhandene technische Anlagen rechtzeitig zur Verfügung. Er sorgt, soweit vereinbart, für den erforderlichen Zugang zum Einsatzbereich.
5. Termine und wetterbedingte Verschiebungen
Leistungstermine können von Wind, Niederschlag, Sicht, Temperatur oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen abhängen. Muss ein Termin aus sachlichen Sicherheits- oder Witterungsgründen verschoben werden, wird ein Ersatztermin abgestimmt.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise und Zahlungsbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden zusätzliche Leistungen nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt.
7. Ergebnisse von Inspektionsleistungen
Bild- und Videodokumentationen stellen den zum Aufnahmezeitpunkt visuell erkennbaren Zustand dar. Eine technische, statische oder sonstige fachgutachterliche Bewertung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
8. Mängel und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Haftungsregelungen, soweit im konkreten Vertrag wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde. Offensichtliche Besonderheiten oder Schäden am Objekt, die Einfluss auf die Leistung haben können, sollten vor Beginn mitgeteilt werden.
9. Verbraucher und Widerruf
Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesonderten Informationen unter „Widerrufsbelehrung“.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
